Was vorgängig vorgefallen sei, daran erinnere er sich nicht mehr. Er sei es nicht gewesen, der dem Beschuldigten «Gas» ins Gesicht gesprayt habe (pag. 294 Z. 33 ff.). Auf Vorhalt der Überwachungsaufnahmen und Frage, was er genau gemacht habe, als er in Richtung Reithalle gedeutet und gestikuliert habe, meinte der Beschuldigte, er habe nichts gemacht, er könne doch eine Bewegung machen, das sei normal (pag. 295 Z. 67). Er könne sich nicht mehr daran erinnern, weshalb er in der Ecke gewartet habe (pag. 295 Z. 79).