Den am Bollwerk aufgefundenen Pfefferspray bzw. -gel (pag. 289) habe er nicht in den Händen gehalten (pag. 283 Z. 272). Er habe keinen Pfefferspray bzw. kein «Gas» gegen den Beschuldigten eingesetzt. Solche Dinge mache er nicht (pag. 283 Z. 276 ff.). Entgegen den Aussagen des Beschuldigten habe er diesen auch nicht mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die Polizei solle sich die eventuell vorhandenen Kameras anschauen. Er sei dies nicht gewesen, er sage dies dreimal (pag. 283 Z. 296 ff.). Er habe an jenem Abend Bier getrunken gehabt, wisse jedoch nicht mehr wieviel. Er sei ein wenig angetrunken gewesen aber nicht wirklich betrunken.