Er habe sich nur amüsieren wollen und habe keine Probleme gesucht. Er habe auch nicht verstanden, wie das passiert sei (pag. 281 Z. 193). Er denke, dass er grundlos angegriffen worden sei (pag. 281 Z. 198). Er habe den Beschuldigten nicht mit den Augen fixiert und nicht zu diesem gesagt, ob er Streit suche (pag. 284 Z. 327). Auf Frage, ob beim Vorfall ein Pfefferspray eingesetzt worden sei, meinte der Privatkläger: «Nein, nicht dass ich mich daran erinnern könnte» (pag. 282 Z. 249). Er habe keinen Pfefferspray auf sich getragen (pag. 282 Z. 256). Den am Bollwerk aufgefundenen Pfefferspray bzw. -gel (pag.