20 Er wisse auch nicht, womit ihm die Verletzungen zugefügt worden seien, vielleicht mit einem Messer oder einer Flasche. Er erinnere sich nicht daran, beim Angreifer einen Gegenstand gesehen zu haben (pag. 281 Z. 202 ff.). Aufgrund des Eindringens in seinen Körper habe er wahrgenommen, dass es ein Messer gewesen sei (pag. 282 Z. 219 f.). Auf Frage habe es vorgängig an diesem Abend keine Auseinandersetzung und auch keine Provokationen mit anderen Personen gegeben. Er habe sich nur amüsieren wollen und habe keine Probleme gesucht.