284 Z. 339) in der Reithalle aufgehalten. Dort habe er eine Frau getroffen und sie hätten zusammen gesprochen. Um ca. 5 Uhr morgens hätten er und sein algerischer Kollege nach Hause gehen wollen. Auf dem Weg zum Bahnhof habe er diese Frau wieder getroffen und mit ihr die Telefonnummer ausgetauscht. Danach habe er diesen Schlag gekommen und sei zu Boden gefallen. Anschliessend sei er zum Polizeifahrzeug gerannt und dort zu Boden gefallen (pag. 278 f. Z. 53 ff.). Auf entsprechende Frage bestätigte der Privatkläger, dass er den Schlag von hinten erhalten habe, während er mit der Frau gesprochen habe.