19 An der Berufungsverhandlung sagte der Beschuldigte auf Vorhalt der Videostandbilder (pag. 650 ff.) zunächst aus, er habe damals bei der Zu-/Ausfahrt SBB den Privatkläger gerufen. Nach Intervention seines Verteidigers, wonach ein Verständigungsproblem vorliege, korrigierte er sich und gab an, der Privatkläger habe nach ihm gerufen und gesagt, er wolle sich mit ihm prügeln (pag. 841 Z. 20 ff.). Auf Frage könne er bestätigen, dass er im ganzen Gesicht und auch an der Jacke vom Pfefferspray getroffen worden sei. Er habe bis zum Bahnhof ___