588 Z. 30). Es seien keine aggressiven Stiche gewesen. Beim ersten Stich habe er gemerkt, dass er die Jacke getroffen habe. Der zweite und der dritte Stich seinen eher «lass mich in Ruhe» gewesen (pag. 587 Z. 1 ff.). Auf Frage, was seiner Meinung nach passieren könne, wenn man mit einer Klinge in der Hand auf jemanden einschlage, meinte der Beschuldigte, er habe das nicht erwartet (pag. 586 Z. 41). Auf Frage, ob er das Messer dann fortgeworfen habe, meinte der Beschuldigte, ja, dieses sei zu Boden gefallen. Er habe es dort gelassen. Der Privatkläger habe seinen Spray auch weggeworfen.