586 Z. 19 ff.). Er habe den USB-Stick mit der kleinen Klinge hervorgenommen und mit der Hand eine Bewegung nach vorne gemacht. Gesehen habe er nichts, weil der Privatkläger ihm in die Augen gesprayt gehabt habe (pag. 585 Z. 29 ff.). Auf Frage, ob er den MP3 Player in der Hand gehabt habe, als er die auf dem Video ersichtlichen Schläge gemacht habe, antwortete der Beschuldigte: «Ja, ich hatte den schon vorher in der Hand. Man merkt ja, wenn jemand kommt und Probleme haben will» (pag. 586 Z. 25 f.). Die Klinge habe er geöffnet, als der Privatkläger ihm den Faustschlag gegeben habe (pag. 588 Z. 30).