585 Z. 8). Der Privatkläger habe ihn bereits bei der Café Bar gefragt, ob er Probleme wolle. Bei der Kreuzung habe er dann das Telefon von D.________ stehlen wollen. Als sie weitergegangen seien und bis zu der auf dem Video ersichtlichen Sequenz, habe der Privatkläger ihm gewinkt, er solle kommen, und ihn dabei auch beschimpft. Er [der Beschuldigte] sei aber nicht zu ihm gegangen. Der Privatkläger habe dann «Gasspray» aus der Tasche genommen, ihn angesprayt und ihm einen Faustschlag auf die linke Gesichtshälfte gegeben, wo er operiert worden sei.