Auf Vorhalt, dass man auf dem Videomaterial keinerlei Wirkungen von Pfefferspray bei ihm erkennen könne, erwiderte der Beschuldigte, vor der Attacke seien seine Augen braun gewesen. Der Staatsanwalt solle schauen, wie sie nun seien. Er habe die Wirkung gespürt. Der Privatkläger sei schlau, er habe den Spray gekauft, um die Schweizer zu «ficken». Der Privatkläger habe ihn getroffen. Aber es sei wie ein Reflex Gottes gewesen. Er habe gesagt, er solle die Lider nicht runtertun. Am Schluss wäre er «ein gebratenes Poulet» gewesen (pag. 264 Z. 184 ff.). Im Zug sei er auf die Toilette gegangen, um sich zu waschen.