266 Z. 248 ff.). Auf Frage, wo er den Privatkläger habe treffen wollen, antwortete der Beschuldigte: «Ich weiss nicht wo. Es war Zufall. Es war halt dort, wo ich ihn schliesslich getroffen habe.» Er habe gewollt, dass der Privatkläger ihn in Ruhe lasse (pag. 263 Z. 154 ff.). Bei Videozeit 05:25:09,10 habe er seine Ohrstöpsel herausgenommen. Der Faustschlag sei auf den Überwachungsaufnahmen bei Videozeit 05:25:13 zu sehen. Er habe gesehen, wie der Privatkläger die Faust gemacht habe und diese auch an seiner Wange gespürt (pag. 263 Z. 143 ff.). Bei Videozeit 05:25:19,481 sehe man den Spray beim Privatkläger. Die Attacke habe bei Videozeit 05:25:14,5 stattgefunden (pag. 267 Z. 277 ff.)