Alles sei zu Boden gefallen. Er sei benommen gewesen und dann habe der Privatkläger auch noch die Spraydose nach vorne genommen und ihn besprüht (pag. 262 Z. 104 ff.). Der Privatkläger habe ihm ins Gesicht gesprayt. Vor dem «Gas» habe er ihm den Faustschlag gegeben (pag. 261 Z. 50). Der Privatkläger habe weiter mit «Gas» gesprayt und er habe gespürt, wie sein MP3 Player runtergefallen sei. Er habe Angst gehabt, dass der Araber ihn bestehle Es sei wie ein zweiter Reflex gewesen. Der Araber habe ihn immer noch «besprayt» und er habe Angst gehabt zu sterben. Dann habe er die Klinge beim MP3 raus genommen. Er habe nichts gesehen.