245 Z. 176 ff.). Auf Vorhalt der Überwachungsaufnahmen und Frage, was er am Schluss der Auseinandersetzung aufgehoben habe, gab er im weiteren Verlauf der Befragung dann zunächst an, er denke, dass hierbei das Messer auf den Boden gefallen sei. Dann korrigierte er sich und meinte, es sei sein kleines Telefon gewesen (pag. 249 Z. 288 f.).