Auf Frage, weshalb er um sein Leben gefürchtet habe, überlegte er zunächst und meinte dann, wenn der andere ihm «das» [gemeint: den Kiefer] erneut kaputt mache, dann habe er ja etwas zu verlieren. Die anderen seien zu viert gewesen und der Privatkläger gross (pag. 248 Z. 302 ff.). Auf Vorhalt eines Standbilds der Überwachungsaufnahmen mit diversen darauf ersichtlichen Personen (pag. 257) bezeichnete er die Nrn. 1, 4 und 6 als «seine» Begleiter (pag. 248 Z. 335).