Es habe noch zu Hause wehgetan; dort habe er sich erneut waschen müssen, um sich vom «Gas» im Gesicht zu befreien (pag. 245 Z. 185 ff.) Er habe nichts gesehen und zweimal gegen den Privatkläger eingestochen. Er habe sich nur gewehrt und einfach ausgeholt, ohne viel Kraft, einfach, um die Distanz halten zu können (pag. 245 Z. 156 ff.). Als der Privatkläger zurückgewichen sei, sei dieser dabei gewesen, ihm Spray in die Augen zu geben (pag. 249 Z. 370 f.).