244 Z. 135 ff.). Er habe sich in dem Moment dazu entschieden, mit der Klinge auf das Opfer einzuwirken, als er das «Gas» ins Gesicht bekommen habe. Er habe Pfeffer in den Augen gehabt und anschliessend einen Faustschlag erhalten. Zu diesem Zeitpunkt habe er seine Hand in der rechten Hosentasche gehabt und sich entschieden, das Messer hervorzunehmen, da er nicht gewollt habe, dass sein Kiefer erneut kaputt geht (pag. 244 Z. 147 ff.). Auf Vorhalt der Videosequenz benannte er die Videozeit 05:25:13,481 als den Zeitpunkt, in welchem er den MP3 Player behändigt habe. Geöffnet habe er die Klinge bei 05:25:13,280.