Der Beschuldigte fertigte eine neuerliche Zeichnung an, welche eine spitz zulaufende 2,2 cm lange Klinge zeigt (pag. 253). Es habe sich um ein Schweizer Produkt gehandelt. Es sei silbrig gewesen und habe ein Schweizer Kreuz eingeprägt gehabt (pag. 243 Z. 73 ff.). Es habe sich um ein ähnliches Modell gehandelt («resemble»), wie das auf pag. 254 unten abgebildete Produkt. Sein Modell habe allerdings kein Display, hingegen eine Kopfhörerbuchse aufgewiesen (pag. 244 Z. 102 ff.). Er habe vorher nicht kontrolliert gehabt, ob die Klinge scharf gewesen sei, er habe nur die Schere einmal benutzt (pag. 243 Z. 67 f.).