Delegierte Einvernahme vom 5. April 2016 Bei der delegierten Einvernahme vom 5. April 2016 wurde der Beschuldigte gefragt, ob der von ihm anlässlich der Ersteinvernahme gezeichnete MP3 Player mit Klinge der Originalgrösse entspreche. Der Beschuldigte zeigte auf seinen Finger und antwortete, der MP3 Anhänger sei kleiner gewesen als auf der Zeichnung (pag. 242 Z. 45 f.). Er schwöre auf seine Mutter, dass die Klinge klein, wirklich sehr klein gewesen sei (pag. 243 Z. 61, pag. 243 Z. 78). Der Beschuldigte fertigte eine neuerliche Zeichnung an, welche eine spitz zulaufende 2,2 cm lange Klinge zeigt (pag.