Bei den weiteren Einvernahmen wiederholte der Beschuldigte im Kern seine Erstaussagen. Es werden deshalb in der Folge nur noch ausgewählte, namentlich über die Erstaussagen hinausgehende oder davon abweichende Aussagen des Beschuldigten widergegeben. 10.2.2 Hafteröffnung vom 21. März 2016 Anlässlich der Hafteröffnung durch die Staatsanwaltschaft gab der Beschuldigte u.a. zu Protokoll, er habe aufgrund des «Gases» mit der einen Hand sein Gesicht/seine Augen abgedeckt und mit der anderen die Schwungbewegung gemacht