Auf Vorhalt eines Bildes von C.________ (pag. 239, vgl. pag. 290 f.) gab der Beschuldigte an, dies sei der Mann, der zu viel getrunken gehabt und die ganze Zeit nur geschwatzt habe. Mit diesem habe er keinen Streit gehabt (pag. 233 Z. 248 ff.). Er selbst habe an jenem Abend zwei Joints geraucht und insgesamt eine kleine Flasche Vodka Orange bzw. Trojka Orange à ca. 3dl getrunken (pag. 234 f. Z. 298 ff.). Bei den weiteren Einvernahmen wiederholte der Beschuldigte im Kern seine Erstaussagen.