Auf Aufforderung, das von ihm verwendete Messer zu beschreiben, fertigte der Beschuldigte eine entsprechende Zeichnung an (pag. 237, vgl. pag. 232 Z. 171 ff.). Die länge der Klinge auf der Zeichnung misst 2,8 cm. Weiter gab der Beschuldigte an, er habe keine Probleme machen und sich nicht in eine minderwertige Position stellen wollen, indem er mit so einem [wie dem Privatkläger] kämpfe (pag. 232 Z. 181 f.). Der Andere sei zuerst auf ihn losgegangen und habe ihn geschlagen und ihm «Gas» in die Augen gesprayt (pag. 233 Z. 205 f.). Er habe Angst gehabt, dass dieser ihm noch einmal den Kiefer kaputt mache.