Delegierte Befragung vom 20. März 2016 Da die Polizei gestützt auf die Auswertungen der Videoaufnahmen aus dem Bahnhof Bern und dem Zug hatte ausfindig machen können, dass der Täter nach der Tat mit dem Zug nach ________ gefahren war, wurde im dortigen Durchgangszentrum vorgesprochen. In der Folge meldete eine dortige Angestellte am Abend des 20. März 2016, dass der Beschuldigte wegen der Körperverletzung mit der Polizei sprechen wolle. Daraufhin wurde der Beschuldigte im Durchgangszentrum ________ angehalten, vorläufig festgenommen, vom IRM und KTD körperlich untersucht (vgl. pag.