Bestritten ist hingegen praktisch der gesamte Ablauf der körperlichen Auseinandersetzung wie auch deren Vorspann. Insbesondere ist zu klären, ob der Privatkläger im Rahmen der Auseinandersetzung einen Reizgasspray (Pfefferspray oder -gel, nachfolgend: Pfefferspray) gegen den Beschuldigten eingesetzt und diesem einen Schlag in das Gesicht versetzt hat.