9. Bestrittener / unbestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte und der Privatkläger in den frühen Morgenstunden des 20. März 2016 am Bollwerk in Bern, Höhe Zu-/Ausfahrt SBB, eine körperliche Auseinandersetzung hatten, im Rahmen welcher der Privatkläger vom Beschuldigten mit einem Messer verletzt wurde. Bestritten ist hingegen praktisch der gesamte Ablauf der körperlichen Auseinandersetzung wie auch deren Vorspann.