Gemäss Anklageschrift vom 14. November 2016 soll es zusammengefasst zu einer vorerst verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger gekommen sein, in deren Rahmen auch gegenseitige Berührungen stattgefunden hätten. Unvermittelt soll der Beschuldigte anschliessend mehrmals mit einem (in einem USB-Stick integrierten) Messer, welches er mit der rechten Hand geführt habe, wuchtig und gezielt auf den Oberkörper des Privatklägers eingestochen haben. Letzterer sei dadurch äusserst schwer und akut lebensgefährlich verletzt worden und habe notoperiert werden müssen.