I.1 der Anklageschrift, pag. 497), - evtl. versuchte vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung, evtl. beides in Notwehrexzess (Würdigungsvorbehalt, pag. 576), begangen am 20. März 2016 um ca. 05.20 Uhr in Bern, Höhe Bollwerk 8 (Zu- /Ausfahrt SBB), zum Nachteil des Privatklägers vorgeworfen. Gemäss Anklageschrift vom 14. November 2016 soll es zusammengefasst zu einer vorerst verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger gekommen sein, in deren Rahmen auch gegenseitige Berührungen stattgefunden hätten.