11 7.2 Weiter wurde unter Ziff. II. des Urteilsdispositivs fälschlicherweise lediglich auf «den rechtskräftigen Schuldspruch gemäss Ziff. I.1.1.2» verwiesen. Richtigerweise ist selbstverständlich auf beide rechtskräftige Schuldsprüche wegen Vergehen gegen das Ausländergesetz gemäss Ziff. I.1.1. des Urteilsdispositivs zu verweisen. 7.3 Schliesslich wurden bei den unter Ziff. II. des Urteilsdispositivs aufgeführten Gesetzesbestimmungen versehentlich die angewandten altrechtlichen Bestimmungen nicht als solche bezeichnet (aArt.).