7. Urteilsberichtigungen 7.1 In Ziff. I.2. des den Parteien schriftlich eröffneten Urteilsdispositivs vom 22. Januar 2018 bezüglich Rechtskraft der erstinstanzlich ausgefällten Übertretungsbusse von CHF 100.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag) wurde fälschlicherweise auf «Ziff. I zweiter Teil 2.» des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs verwiesen. Richtigerweise handelt es bei diesem in Rechtskraft erwachsenen Punkt des Urteils des Regionalgerichts um Ziff. III.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs.