1. zu einer 9 Monate nicht übersteigenden Freiheitsstrafe, teilweise als Zusatzstrafe zu den Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft des Kanton Bern, Region Oberland vom 30.04.2015 und als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19.04.2016. Die Untersuchungshaft vom 20.03.2016 bis zum 10.10.2016 von 205 Tagen sei im Umfang von 205 Tagen auf die Freiheitsstrafe anzurechnen und es sei festzustellen, dass die Strafe am 11.10.2016 vorzeitig angetreten worden ist; 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00, die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung sei auf 1 Tag festzusetzen.