5.2 Der Privatkläger beantragte was folgt (pag. 853): «1. Der Beschuldigte A.________ sei wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, begangen am 20.März 2016 in Bern zum Nachteil des Privatklägers zu verurteilen und hierfür angemessen zu bestrafen. 2. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, dem Privatkläger eine angemessene Genugtuung in gerichtlich zu bestimmender Höhe, mindestens jedoch CHF 60‘000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 20. März 2016 zu bezahlen.