Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26. April 2017 mit Bezug auf die Schuldsprüche der mehrfachen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 (1 Tag Ersatzfreiheitsstrafe) und die Verfügungen zu den beschlagnahmten Gegenständen in Rechtskraft erwachsen ist. II. A.________ sei schuldig zu erklären der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen in Notwehrexzess am 20. März 2016 in Bern zum Nachteil von B.________.