Die ergänzenden Arztberichte betreffend den Privatkläger datieren vom 27. Oktober 2017 (Klinik für Plastische- und Handchirurgie, pag. 797 ff.) bzw. vom 2. November 2017 (Klinik für Neurologie, pag. 785 f.). Mit Verfügung vom 17. November 2017 (pag. 791 f.) wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, zu den Berichten Stellung zu nehmen. Der Privatkläger teilte in seiner Stellungnahme vom 4. Dezember 2017 (pag. 815) mit, es würden aktuell keine weiteren Ergänzungsfragen anbegehrt, die Berichte seien seiner Auffassung nach genügend aussagekräftig.