Die Untersuchungshaft vom 20.03.2016 bis zum 10.10.2016 von 205 Tagen wird im Umfang von 205 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 11.10.2016 vorzeitig angetreten worden ist. 2 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19.04.2016. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf einen Tag festgesetzt.