1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 26. April 2017 erkannte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) was folgt: « I. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der schweren Körperverletzung, begangen in Notwehrexzess am 20.03.2016 in Bern zum Nachteil von B.________; 2. der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, mehrfach begangen durch 2.1. rechtswidrigen Aufenthalt, in der Zeit vom 29.02.2015 bis zum 20.03.2016 in Bern und anderswo; sowie 2.2. Missachtung einer Ausgrenzung, begangen am 20.03.2016 in Bern;