Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 4. Oktober 2016 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde: der einfachen Verkehrsregelverletzung durch unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel mit Behinderung, begangen am 22.09.2015 auf der Autobahn A1 Ost in Utzenstorf. II. A.________ wird schuldig erklärt: der groben Verkehrsregelverletzung durch Rechtsüberholen, begangen am 22.09.2015 auf der Autobahn A1 Ost in Utzenstorf und unter Einschluss des Schuldspruchs gemäss Ziffer I in Anwendung der Artikel