94 f., S. 15 f. der Urteilsbegründung). Eine Busse von CHF 500.00 erscheint verschuldensangemessen. Die Täterkomponenten wirken sich wie oben bei der Geldstrafe neutral aus. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird auf 5 Tage festgelegt (Art. 106 Abs. 2 StGB und VBRS- Richtlinien S. 4, Ziffer 4.).