18. Übertretungsbusse für die einfache Verkehrsregelverletzung Eine Busse ist für die einfache Verkehrsregelverletzung durch unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel mit Behinderung auszusprechen. Die VBRS-Richtlinien empfehlen für Fahrfehler auf der Autobahn nach Art. 90 Abs. 1 SVG eine Busse in der Höhe von CHF 500.00 (S. 23, Ziffer 3.2). Die Kammer folgt der vorinstanzlichen Erwägung, wonach keine besonderen Umstände vorliegen, die nennenswerte Auswirkungen auf die objektive und subjektive Tatschwere hätten und ein Abweichen vom empfohlenen Ansatz gebieten würden (vgl. pag. 94 f., S. 15 f. der Urteilsbegründung).