Er verfügt über ein Vermögen von CHF 560‘000.00 und leistet monatliche Unterhaltsbeiträge an seine Ex-Frau von CHF 1‘000.00. Unter Berücksichtigung des Einkommens und des Unterhaltsbeitrages gelangt die Kammer zu einer Tagessatzhöhe von CHF 180.00. Aufgrund des vorhandenen Vermögens ist dieser um CHF 20.00 auf CHF 200.00 zu erhöhen.