11 auf der Autobahn. Es handelt sich mithin um einen niedrigen Beweggrund. Die Tat wäre leicht vermeidbar gewesen. Insgesamt wirkt sich die subjektive Tatschwere neutral aus. Das Verschulden des Beschuldigten wiegt insgesamt noch sehr leicht. Eine Strafe von 12 Strafeinheiten erscheint der Kammer verschuldensangemessen.