17. Geldstrafe für die grobe Verkehrsregelverletzung 17.1 Vorbemerkungen Die Kammer orientiert sich für die Strafzumessung an den Empfehlungen des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS). Die VBRS-Richtlinien (Stand 1. Juli 2017) sehen vor, dass grobe Verkehrsregelverletzungen in der Regel mit einer Strafe ab 12 Strafeinheiten zu sanktionieren sind. Bei allfälligen Verbindungsstrafen sind die Schnittstellen zu einfachen Verkehrswiderhandlungen zu beachten (S. 7 der Richtlinien).