Der Lenker des Mazdas hat den Beschuldigten tatsächlich wahrgenommen, was einen Unfall verhindert hat. Die Lenker auf der Überholspur müssen jedoch auch im Kolonnenverkehr nicht mit von hinten schneller herannahenden Fahrzeugen auf der Normalspur, die sich dann vor ihnen auf ihre Spur hineindrängen, rechnen. Die gefahrenen Geschwindigkeiten waren zudem mit rund 80 bis 100 km/h hoch. Eine kleine Unaufmerksamkeit der Lenker auf der Überholspur hätte bei den knappen Abständen gereicht, um die Gefahr durch das Verhalten des Beschuldigten zu konkretisieren. Die Aussage des Polizisten C.________, wonach