Wer auf der Autobahn fährt, muss sich darauf verlassen können, dass er nicht plötzlich rechts überholt wird. Das Rechtsüberholen auf der Autobahn, wo hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, stellt eine erhöht abstrakte Gefährdung dar (BGE 142 IV 93 E. 3.2 mit Hinweisen). Im bereits oben erwähnten Leitentscheid hielt das Bundesgericht zudem ausdrücklich fest, dass beim Fahren in parallelen Kolonnen auf Autobahnen in keinem Falle durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen überholt werden darf. Dies ist gemäss Bundesgericht namentlich