14. Bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Rechtsüberholen auf der Autobahn In seinem Leitentscheid BGE 142 IV 93 hielt das Bundesgericht an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Unterscheidung zwischen dem grundsätzlichen Verbot, (auf Autobahnen) rechts zu überholen, und dem erlaubten Rechtsvorfahren fest (E. 4.1). Es präzisierte hingegen den Begriff des Kolonnenverkehrs und die damit verbundene Gefahrenbewertung bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf den einzelnen Fahrspuren (E. 4.2). In diesem Entscheid war gemäss Bundesgericht folgender Sachverhalt zu beurteilen: