59 Z. 12 ff.). Hätte er aber auf der zu beurteilenden Fahrt nur das Gebot des Rechtsfahrens einhalten wollen, so hätte es keinen Anlass gegeben, trotz des viel zu dichten Verkehrs auf der Überholspur wieder dorthin zu wechseln. Weiter ist im Video ersichtlich, dass der Beschuldigte auf der rechten Spur an zwei sich links von ihm befindenden Fahrzeugen vorbeifuhr und sich fast schon auf der Höhe des dritten Fahrzeuges befand, als der Lieferwagen vor ihm auf die Überholspur einschwenkte. Er versuchte diesem zu folgen und fing an zu blinken. Da auf der Überholspur kein Platz vorhanden war, musste er zwei Fahrzeuge links vorbeiziehen