Da die Verhältnisse links so eng gewesen seien, hätte der Beschuldigten ohne weiteres zuwarten können, bevor er wieder auf die Überholspur zurückwechseln würde. Der Beschuldigte habe sich in eine sehr enge Lücke gedrängt, um nicht hinter einem langsamer fahrenden Lastwagen weiterzufahren und seine Fahrt verlangsamen zu müssen (pag. 116 ff.). Die Verteidigung des Beschuldigten brachte in ihrer Stellungnahme vor, das betreffende Geschehen sei in heutigen Verhältnissen, im dichten Berufsverkehr, wirklich alltäglich. Irgendwelche besondere Gefahren würden dadurch nicht bewirkt.