4 renden Lastwagens abbremsen müsste, zurück auf die linke Spur gewechselt und sich dabei regelrecht zwischen zwei bereits zu nahe fahrende Fahrzeuge gequetscht. Es habe keine Notwendigkeit bestanden, wieder auf den linken Fahrstreifen zu wechseln. Da die Verhältnisse links so eng gewesen seien, hätte der Beschuldigten ohne weiteres zuwarten können, bevor er wieder auf die Überholspur zurückwechseln würde.