3. A.________ sei zu verurteilen: 3.1 zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 200.00, ausmachend total CHF 2‘000.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufzuschieben sei unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren; 3.2 zu einer Verbindungsbusse von CHF 400.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage); 3.3 zu einer Busse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage); 2 3.4 zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.