3. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete mit Berufungsbegründung vom 9. Februar 2017 folgende Anträge (pag. 115): 1. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau (Einzelgericht) vom 04.10.2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ wegen einfacher Verkehrsregelverletzung, begangen durch unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel mit Behinderung, schuldig erklärt worden ist. 2. A.________ sei wegen grober Verkehrsregelverletzung, begangen durch Rechtsüberholen, schuldig zu erklären. 3. A.___