1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 4. Oktober 2016 erklärte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der einfachen Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen am 22. September 2015 auf der Autobahn A1 Ost in Utzentorf durch Rechtsüberholen und unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel mit Behinderung, schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘000.00 sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘600.00 (pag. 70 ff.).