Er wendete meist keine übermässige Gewalt an und ging vergleichsweise moderat vor. Die Basisgenugtuung bei Analyse der Rechtsprechung aus den Jahren 2005 bis 2012 liegt in Fällen von erwachsenen Opfern mit Beziehung zum Täter bei CHF 15‘000 bis CHF 25‘000 (HÜTTE, a.a.O., S. 174). Es kann gesagt werden, dass die Privatklägerin aufgrund ihrer Ambivalenz und der Tatsache, dass sie den Beschuldigten immer wieder besuchte respektive zu sich liess und teilweise gar einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit ihm hatte, dessen fehlbares Verhalten begünstigte. Sie war nicht sexuell unerfahren.